Grundstücksmanagement

Im Normalfall liegen innerhalb eines Plangebietes unregelmäßig zugeschnittene Grundstücke unterschiedlicher Größe, die jeweils für sich kaum oder gar nicht für den beabsichtigten Nutzungszweck bebaut und genutzt werden können. Um die Verwirklichung der Planungsziele erreichen zu können bzw. veräußerbare Grundstücksflächen zu bilden, erwirbt KWL im Rahmen ihrer Erschließungsträgerschaften meist alle im Plangebiet liegenden Grundstücksflächen und teilt diese in zweckmäßig geschnittene Baugrundstücke neu auf.


Aufgabe der KWL ist dabei die Führung der Grunderwerbverhandlungen mit den Eigentümern, die Vorbereitung und Abwicklung der Grundstückskaufverträge und die katasteramtliche Neuordnung des Plangebietes.

Darüber hinaus erwirbt KWL Grundstücksflächen, die zu Ausgleichsflächen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes umgewandelt werden. In der Regel ist der Nachweis entsprechender Flächen die Voraussetzung für die Zulässigkeit von Baumaßnahmen in den jeweiligen Plangebieten, da diese oftmals mit Eingriffen in besehende Naturräume und Biotope verbunden sind. Zum Teil werden solche Flächen auch als Vorratsflächen erworben.