Die Bauleitplanung dient der geordneten städtebaulichen Entwicklung von ganzen Städten (vorbereitende Bauleitplanung, Bebauungsplanung). Sie ist kommunale Hoheitsaufgabe. Über das Instrument der Bauleitplanung bestimmen die Kommunen maßgeblich die bauliche und sonstige Ausnutzbarkeit von Grundstücken und damit auch die Standorte für bauliche Investitionen im Stadtgebiet.
KWL ist als Erschließungsträger an der Aufstellung von Bebauungsplänen beteiligt und übernimmt im Rahmen städtebaulicher Verträge die Erarbeitung von Planentwürfen oder die Durchführung
bestimmter Verfahrensschritte im Auftrag der Hansestadt Lübeck.
Darüber hinaus nimmt KWL als Träger öffentlicher Belange Stellung zu Planentwürfen, die die gewerbeliche Entwicklung Lübecks betreffen.
Diese Beteiligungsstruktur unterstützt die frühzeitige Einbindung der Erfordernisse des Immobilienmarktes in die Planungsverfahren und die zügige Baurechtschaffung.